Man kann eine Versammlung bewerben, nachdem sie angemeldet wurde, und muss nicht erst auf die Bestätigung oder den „Auflagenbescheid“ warten. Im Versammlungsgesetz steht, dass zwischen Anmeldung und Bewerbung 48 Stunden liegen sollen.RepoZZ hat geschrieben: ↑Freitag 12. Juni 2020, 11:09 Servus,
sorry Paule, habe das nicht dazugeschrieben,
das betrifft nur die Veranstaltung in München
und die Auflagen des örtlichen Kreisverwaltungsreferats.
Quelle: motorcycles.news/events
Zitat:
Organisation:
Unsere Versammlung steht mit Ort und Zeit.
Jetzt warten wir auf die Auflagen. Derzeit kann das KVR diese nicht genau definieren da die derzeitigen Beschränkungen im Juni auslaufen und keiner weiss was nachkommt.
Auflagen:
Derzeit haben wir folgende Auflage für unsere Versammlung:
Die Versammlung darf von uns als Veranstalter nicht beworben werden!
Weitere Auflagen können noch nicht erfasst werden da die Einschränkungen zum Veranstaltungsdatum noch nicht bekannt sind. Die aktuellen laufen zwar im Juni aus aber wir wissen noch nicht was nachkommt.
Wir gehen davon aus, dass wir einen Mindestabstand halten und einen Mund-/Nasenschutz tragen müssen.
B I T T E haltet Euch alle an die Auflagen damit wir einen einwandfreien Ablauf garantieren können. Wir zeigen uns bestimmt aber von unserer besten Seite!
Zitat Ende
Hoffentlich gelingt es trotz Auflagen etc. möglichst viele zu motivieren über die Tragweite des ganzen "Pakets" nachzudenken...
Viele Grüße, Repo
§ 14 Versammlungsrecht
(1) Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden.
(2) In der Anmeldung ist anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung oder des Aufzuges verantwortlich sein soll.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/vers ... 40953.html