Seite 1 von 1

HH Racetech RT1 Teilegutachten / Herstellererklärung / ABE / schweizer MFK

Verfasst: Freitag 10. Juli 2020, 21:51
von Mr Burns
Hallo zusammen

Seit gut 5 Jahren bin ich nun mit den oben genannten Federbeinen von Rainer unterwegs und absolut zufrieden damit. Im Teilegutachten vom TÜV steht geschrieben, dass man dieses bei der nächsten ordentlichen Kontrolle zwecks Eintragung mitnehmen soll.
Am kommenden Montag ist es nun soweit und bis heute Nachmittag war ich guten Mutes, dass dann am Montag alles klappen wird bei der schweizer MFK (Motorfahrzeugkontrolle). Leider bin ich nun aber über folgenden Hinweis beim Strassenverkehrsamt gestolpert:
Erforderliche Unterlagen im Original
  • Schriftliche Bestätigung des Bauteileherstellers, dass sich die Bauteile für die Verwendung am betreffenden Fahrzeug eignen.
    (TÜV-Zeugnisse oder nicht vom Bauteilehersteller ausgestellte Bestätigungen genügen nicht!). :pino
  • Schriftliche Bestätigung einer Fachwerkstatt, dass die Bauteile fachmännisch eingebaut wurden und die jeweiligen technischen
    Anforderungen (siehe Ziffer 2.2) eingehalten sind. :?
  • In den erwähnten Fällen:
    - Eignungserklärung des Fahrzeugherstellers oder
    - Garantie des Umbauers, gestützt auf einen Prüfbericht einer anerkannten Stelle :-?
Eine ABE soll anscheinend auch genügen, diese habe ich aber natürlich auch nicht.

Nach einer kurzen Klärung ist mir dann auch gesagt worden, dass eine Eintragung mit TÜV-Dokumenten während des "normalen" MFK-Termins nicht möglich sei, sprich im müsste einen etwas längeren Termin buchen, was aber erst in einigen Wochen wieder möglich sei. Und zwei Mal vorfahren ist auch nicht so unbedingt in meinem Interesse!? Anders sähe es aus mit ABE oder Herstellererklärung. Dann sei dies kein Problem.

Nun stellt sich mir die Frage, was ich tun soll.
Variante A) Umbau auf Original, danach wieder zurück. Irgendwie doofer Aufwand und die Federbeine sind danach immer noch nicht eingetragen (stört wohl auch niemanden). Dazu müssen aber auch die Endtöpfe weg (Zugänglichkeit Schraube). Nächster Anlauf dann bei der nächsten Prüfung wieder...
Variante B) Jemand von euch Schweizern hatte bereits schonmal das gleiche Theater und hat die nötigen Dokumente, die er mir kurzfristig als Kopie mitgeben könnte?
Variante C) Hersteller HH Racetech um eine Herstellererklärung bitten, aber wohl nicht möglich bis Montag Morgen 10 Uhr :nerd
Variante D) Rainer hat was in der Schublade

Was denkt ihr? Ich weiss, ich bin extrem früh dran mit meinen Überlegungen. War aber noch mit Fräsen von Adapterwinkeln für die zulässige Kennzeichenwinkligkeit beschäftigt :verarscht

Zum Abschluss vielleicht noch ein treffender Spruch:
Von der Wiege bis zur Bahre
schreibt der Schweizer Formulare
Vielen Dank schonmal im Voraus für alle Ratschläge!

Re: HH Racetech RT1 Teilegutachten / Herstellererklärung / ABE / schweizer MFK

Verfasst: Samstag 11. Juli 2020, 12:57
von Nobby
Mir fällt nur auf, dass Variante B nicht gehen kann, denn ganz oben steht was von "im Original".